I.
Der 2001 im Alter von 88 Jahren verstorbene Erblasser war kinderlos und seit 1982 verwitwet. Er hatte sechs Geschwister, von denen vier noch am Leben waren, als er am 19.12.1984 das nachfolgende handschriftliche Testament errichtete:
"Nach meinem Ableben erben meine vier Geschwister mein ganzes Vermögen."
Ein Bruder war 1944 im Krieg vermisst und später zum 31.12.1945 für tot erklärt worden; er hinterließ zwei Abkömmlinge. Eine Schwester war im Jahr 1945 ohne Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind zwei Geschwister, die den Erblasser überlebt haben. Zwei weitere Geschwister sind nach Errichtung des Testaments, aber vor dem Erbfall vorverstorben: eine Schwester im Jahr 1995 unter Hinterlassung der Beteiligten zu 3 bis 5, eine andere Schwester im Januar 2001 unter Hinterlassung der Beteiligten zu 6.
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