I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 26. September 2008 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 20.000 € festgesetzt.
I. Der Erblasser ist am 12.4.2006 im Alter von 80 Jahren verstorben. Seine Ehefrau und die gemeinsame Tochter sind 1994 bzw. 2005 vorverstorben. Die Beteiligten zu 1 (geboren 1989), 2 (geboren 1990) und 3 (geboren 1995) sind die nichtehelichen Kinder des Erblassers.
Es liegt ein eigenhändiges Testament des Erblassers vom 1.8.2003 vor, das vom Bruder des Erblassers, Rechtsanwalt M. H. abgeliefert wurde und im Wesentlichen wie folgt lautet:
"Testament
Ich ... treffe für meinen Todesfall folgende Verfügung:
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