OLG München - Beschluss vom 23.01.2009
31 Wx 116/08
Normen:
FGG § 81; BGB § 2200;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 914
MDR 2009, 389
NJW 2009, 1152
OLGReport-München 2009, 205
Vorinstanzen:
LG München II, vom 26.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 4234/07
AG Fürstenfeldbruck, - Vorinstanzaktenzeichen VI 0449/06

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Ernennung eines Testamentsvollstreckers

OLG München, Beschluss vom 23.01.2009 - Aktenzeichen 31 Wx 116/08

DRsp Nr. 2009/3108

Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Ernennung eines Testamentsvollstreckers

Ob ein stillschweigendes Ersuchen des Erblassers zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers in einer letztwilligen Verfügung enthalten ist, kann im Erbscheinsverfahren grundsätzlich auch dann in der Beschwerdeinstanz überprüft werden, wenn zwischenzeitlich die Ernennungsverfügung rechtskräftig ist.

I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 26. September 2008 wird zurückgewiesen.

II. Der Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird auf 20.000 € festgesetzt.

Normenkette:

FGG § 81; BGB § 2200;

Gründe:

I. Der Erblasser ist am 12.4.2006 im Alter von 80 Jahren verstorben. Seine Ehefrau und die gemeinsame Tochter sind 1994 bzw. 2005 vorverstorben. Die Beteiligten zu 1 (geboren 1989), 2 (geboren 1990) und 3 (geboren 1995) sind die nichtehelichen Kinder des Erblassers.

Es liegt ein eigenhändiges Testament des Erblassers vom 1.8.2003 vor, das vom Bruder des Erblassers, Rechtsanwalt M. H. abgeliefert wurde und im Wesentlichen wie folgt lautet:

"Testament

Ich ... treffe für meinen Todesfall folgende Verfügung: