OLG Thüringen - Beschluß vom 13.03.1994
6 W 10/94
Normen:
BGB § 1943 § 1945 § 1953 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1995, 237
OLG-NL 1994, 179

Ausschlagung einer Erbschaft in der ehemaligen DDR

OLG Thüringen, Beschluß vom 13.03.1994 - Aktenzeichen 6 W 10/94

DRsp Nr. 1995/10437

Ausschlagung einer Erbschaft in der ehemaligen DDR

Im Falle der formunwirksamen Einsetzung eines der gesetzlichen Erben zum Allein- erben läßt die - in Kenntnis der Unwirksamkeit - von allen Miterben vor dem Staatlichen Notariat der DDR abgegebene Erklärung, sie erkennten die Verfügung an und seien damit einverstanden, daß der Benannte alleiniger Erbe geworden sei, nicht ohne weitere Anhaltspunkte auf einen entsprechenden Ausschlagungswillen schließen.

Normenkette:

BGB § 1943 § 1945 § 1953 ;

Sachverhalt:

Am 1.11.1964 hat die Erblasserin ein Schriftstück angefertigt, welches lautet:

»Mein Testament

Ich, A., geborene ... setze hiermit meine Tochter T., geb. ... zu meiner alleinigen Erbin ein.

D., d. 1.11.1964«

nicht unterschriebene Erklärungen der Erblasserin

Das Schriftstück ist nicht unterzeichnet.

In einem ebenfalls nicht unterschriebenen Text ist von der Erblasserin mit Datum des 12.5 1965 erklärt:

Erbfall im Jahre 1966 Vereinbarungen der Erben Eröffnung der nicht unterschriebenen Erklärung Erbschein aufgrund »testamentarischer Erbfolge« Einziehung Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins Einziehung weitere Beschwerde