Am 1.11.1964 hat die Erblasserin ein Schriftstück angefertigt, welches lautet:
»Mein Testament
Ich, A., geborene ... setze hiermit meine Tochter T., geb. ... zu meiner alleinigen Erbin ein.
D., d. 1.11.1964«
nicht unterschriebene Erklärungen der ErblasserinDas Schriftstück ist nicht unterzeichnet.
In einem ebenfalls nicht unterschriebenen Text ist von der Erblasserin mit Datum des 12.5 1965 erklärt:
Erbfall im Jahre 1966 Vereinbarungen der Erben Eröffnung der nicht unterschriebenen Erklärung Erbschein aufgrund »testamentarischer Erbfolge« Einziehung Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins Einziehung weitere Beschwerde
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