Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer unwiderruflichen Verhandlungsvollmacht
BGH, Urteil vom 13.12.1990 - Aktenzeichen III ZR 333/89
DRsp Nr. 1992/860
Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer unwiderruflichen Verhandlungsvollmacht
»a) Bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag kann unter anderem ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Beauftragten an der Durchführung des Auftrags dafür sprechen, daß die Parteien eine nach § 627BGB gegebene Kündigungsmöglichkeit ausschließen wollten.b) Zur Vereinbarung einer unwiderruflichen Verhandlungsvollmacht für den Abschluß von Verträgen über die Vermarktung des Namens des Vollmachtgebers.«