BayObLG - Beschluß vom 06.07.1990
BReg 1 a Z 30/90
Normen:
FGG Vorbem. §§ 84, 85 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1990, 1481

BayObLG - Beschluß vom 06.07.1990 (BReg 1 a Z 30/90) - DRsp Nr. 1996/16480

BayObLG, Beschluß vom 06.07.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 30/90

DRsp Nr. 1996/16480

In einem solchen unzulässigen Vorbescheid kann aber die Ablehnung eines Erbscheinsantrages liegen, die ein Beteiligter gestellt hat, der nur aufgrund Testaments Erbe sein könnte, während das Nachlaßgericht von gesetzlicher Erbfolge ausgeht. Der Beteiligte, dessen Erbscheinsantrag im angefochtenen Beschluß abgelehnt wurde, kann sein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen, das Nachlaßgericht zur Erteilung des beantragten Erbscheins anzuweisen, wenn aufgrund eines anderen Beschlusses vom Nachlaßgericht bereits ein Erbschein mit anderem Inhalt erteilt worden ist.

Normenkette:

FGG Vorbem. §§ 84, 85 ;
Fundstellen
NJW-RR 1990, 1481