BayObLG - Beschluß vom 27.11.1990 (BReg 1 a Z 4/89) - DRsp Nr. 1998/13223
BayObLG, Beschluß vom 27.11.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 4/89
DRsp Nr. 1998/13223
»1. Zur Erbeinsetzung einer Stiftung, die zur Zeit der Testamentsabfassung noch nicht errichtet war.2. Ist einem Testamentsvollstrecker lediglich die Aufgabe übertragen, den Vollzug einer vom Erben zu erfüllenden Auflage zu verlangen, so ist das ihm erteilte Zeugnis dann unrichtig, wenn es die Ernennung des Testamentsvollstreckers ohne Beschränkung bekundet.3. Zum Geschäftswert einer weiteren Beschwerde, mit der die Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erstrebt wird.«