OLG Celle - Urteil vom 12.06.2003
6 U 239/02
Normen:
BGB § 2287 ; BGB § 2269 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 326
ZEV 2003, 417
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 02.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 65/02

Beeinträchtigende Schenkung zu Lasten eines in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament eingesetzten SchlusserbenTestamentsauslegung: Einsetzung der Kinder als Schlusserben über das bewegliche Vermögen

OLG Celle, Urteil vom 12.06.2003 - Aktenzeichen 6 U 239/02

DRsp Nr. 2003/15439

Beeinträchtigende Schenkung zu Lasten eines in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament eingesetzten SchlusserbenTestamentsauslegung: Einsetzung der Kinder als Schlusserben über das bewegliche Vermögen

»1. Eine beeinträchtigende Schenkung zu Lasten eines in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament eingesetzten Schlusserben gem. § 2287 BGB liegt vor, wenn der überlebende Ehegatte zwei von drei zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzten Kindern Wertpapiere zuwendet, weil er meint, das dritte Kind sei hinsichtlich eines ihm in dem Testament als Vorausvermächtnis zugewandten Grundstücks wegen dessen seit Errichtung des Testaments eingetretener Wertsteigerung gegenüber den anderen beiden Kindern wirtschaftlich unangemessen bevorteilt.