OLG Celle - Beschluss vom 27.05.2003
6 U 236/02
Normen:
BGB § 2325 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 370
Vorinstanzen:
LG Stade, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 59/02

Beginn der 10-Jahres-Frist bei Vorbehalt eines Nießbrauchs

OLG Celle, Beschluss vom 27.05.2003 - Aktenzeichen 6 U 236/02

DRsp Nr. 2004/19575

Beginn der 10-Jahres-Frist bei Vorbehalt eines Nießbrauchs

Maßgeblich für die 10-Jahres-Frist des § 2325 Abs. 3 BGB ist der Zeitpunkt der Schenkung, beim Grundstückserwerb also die Umschreibung im Grundbuch. Dies gilt auch dann, wenn der Erblasser sich an dem unentgeltlich übertragenen Grundstück ein Wohnrecht vorbehalten hat.

Normenkette:

BGB § 2325 Abs. 3 ;
Vorinstanz: LG Stade, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 59/02
Fundstellen
OLGReport-Celle 2003, 370