Beginn der 10-Jahres-Frist bei Vorbehalt eines Nießbrauchs
OLG Celle, Beschluss vom 27.05.2003 - Aktenzeichen 6 U 236/02
DRsp Nr. 2004/19575
Beginn der 10-Jahres-Frist bei Vorbehalt eines Nießbrauchs
Maßgeblich für die 10-Jahres-Frist des § 2325 Abs. 3BGB ist der Zeitpunkt der Schenkung, beim Grundstückserwerb also die Umschreibung im Grundbuch. Dies gilt auch dann, wenn der Erblasser sich an dem unentgeltlich übertragenen Grundstück ein Wohnrecht vorbehalten hat.