LG Stralsund, vom 06.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 360/04
Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall; Eintragung der unbekannten Miterben eines Mitglieds der Erbengemeinschaft
OLG Rostock, Beschluss vom 19.01.2005 - Aktenzeichen 7 W 87/04
DRsp Nr. 2006/10539
Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall; Eintragung der unbekannten Miterben eines Mitglieds der Erbengemeinschaft
Nach einem Erbfall ist das Grundbuch dahingehend zu berichtigen, dass gemeinsam mit den lebenden Miterben einer Erbengemeinschaft auch die unbekannten Miterben eines Mitglieds der Erbengemeinschaft, das nachverstorben ist, im Grundbuch einzutragen sind.