OLG Rostock - Beschluss vom 09.08.2005 (7 W 45/05)
Die Antragsteller begehren die Berichtigung des Grundbuchs. Sie machen geltend, sie seien die derzeit lebenden Erben und damit Rechtsnachfolger des im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen und am .1943 in [...]