I.
Die im Alter von 72 Jahren verstorbene Erblasserin war geschieden. Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind ihre Kinder; der Beteiligte zu 4 ist einer ihrer Enkel.
Mit Schreiben vom 1.12.2002 teilte der Beteiligte zu 1 dem Nachlassgericht mit, dass er das Erbe ausschlage. Die gleiche Erklärung gab er am 9.12.2002 nach Belehrung über die Wirkung und Unwiderruflichkeit der Erbschaftsausschlagung persönlich zu Protokoll des Rechtspflegers des Nachlassgerichts ab. Der Beteiligte zu 1 hat zwei volljährige Söhne, den Beteiligten zu 4 und M.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|