Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1 bis 3.
Geschäftswert: 799.854,- €
I.
Der Erblasser hinterließ die Beteiligte zu 1, seine Mutter, die Beteiligten zu 2 und 3, seine Geschwister, und den Beteiligten zu 4, mit dem er am 24. August 2015 die Lebenspartnerschaft begründet hatte. Der Erblasser und der Beteiligte zu 4 lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, modifiziert nach Maßgabe eines am 27. August 2015 geschlossenen notariellen Lebenspartnerschaftsvertrages.
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