Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
I.
Eingetragene Eigentümerin ist die am ### 2017 verstorbene ###, deren Erben ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts Lichtenberg ## vom ### 2017 der Beteiligte zu 1), M### und T### sind. In notarieller Verhandlung vom 1. Februar 2019 (UR-Nr. 29/2019 des Notars ###) übertrugen M### und T### jeweils ihren Erbteil auf den Beteiligten zu 2); sie bewilligten und beantragten die entsprechende Berichtigung des Grundbuchs.
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