Auf die Beschwerde vom 10. Jan. 2020 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Kevelaer vom 6. Jan. 2020 aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, über den Berichtigungsantrag des Beteiligten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates erneut zu entscheiden.
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