OLG Nürnberg - Beschluss vom 26.04.2021
15 W 987/21
Normen:
GBO § 71 Abs. 1;
Fundstellen:
FGPrax 2021, 111
NJW-RR 2021, 876
Vorinstanzen:
AG Nürnberg, vom 24.02.2021

Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung eines GrundbuchamtsSchaffung der Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegenEintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben

OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.04.2021 - Aktenzeichen 15 W 987/21

DRsp Nr. 2021/7892

Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung eines Grundbuchamts Schaffung der Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegen Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben

1. Es ist unzulässig, mittels einer Zwischenverfügung die Gelegenheit zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegen zu geben.2. Die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben ist im Hinblick auf § 52 GBO unzulässig. Soweit § 40 GBO in Erbfällen vom Voreintragungsgrundsatz des § 39 GBO, der auf die Eintragung des Erben mit der Folge des § 52 GBO gerichtet wäre, dispensiert, gilt dies allerdings nicht. Durch diese Einschränkung wird auch der Gutglaubenserwerb vom Erben verhindert, der aufgrund einer trans- oder postmortalen Vollmacht des Erblassers vertreten wird, soweit diese dem Bevollmächtigten lediglich eine Verfügungsbefugnis gibt, die derjenigen des Erben in Anbetracht einer angeordneten Testamentsvollstreckung entspricht.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Nürnberg vom 24.02.2021, Az. xxxxx, aufgehoben.

Normenkette:

GBO § 71 Abs. 1;

Gründe

I.