OLG Celle - Beschluss vom 06.11.2003
6 W 10/03
Normen:
FGG § 20 Abs. 1 ; BGB § 2202 Abs. 3 S. 1 ; BGB § 2200 Abs. 2 ; BGB § 2227 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 872
OLGReport-Celle 2004, 127
ZEV 2004, 428
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 13.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 12 T 46/02
AG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 53 VI 598/01

Beschwerderecht des Pflichtteilberechtigten gegen Vorbescheid zur Ankündigung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2003 - Aktenzeichen 6 W 10/03

DRsp Nr. 2003/15780

Beschwerderecht des Pflichtteilberechtigten gegen Vorbescheid zur Ankündigung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

»Dem lediglich Pflichtteilsberechtigten steht gegen den Vorbescheid, durch den das Nachlassgericht die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ankündigt, kein Beschwerderecht zu (Fortführung vom OLG Hamm Rpfleger 1977, 306).«

Normenkette:

FGG § 20 Abs. 1 ; BGB § 2202 Abs. 3 S. 1 ; BGB § 2200 Abs. 2 ; BGB § 2227 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die weitere Beschwerde ist unbegründet.

Ob die Entscheidung des Landgerichts rechtsfehlerfrei ist, kann offen bleiben, da sie sich im Ergebnis als richtig darstellt (§ 27 Abs. 1 S. 1 und 2 FGG i. V. m. § 561 ZPO). Denn die Beschwerde der Beteiligten zu 3 vom 1. August 2002 gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom 10. Juli 2002 war schon als unzulässig zurückzuweisen, weil die Beteiligte zu 3 nicht beschwerdeberechtigt war.