Der Kläger ist Eigentümer des im Grundbuch von F. Blatt 1412 eingetragenen Hofes von 19.2038 ha. Diesen verpachtete er mit Vertrag vom 1. Juli 1962 auf die Dauer von zehn Jahren an seinen Sohn, den Beklagten. Der Pachtzins betrug 6.000 DM jährlich, der Beklagte übernahm sämtliche Lasten und Abgaben des Hofes. Am 22. September 1977 schlossen die Parteien eine Zusatzvereinbarung zum Pachtvertrag, nach der der Kläger auf eine bisher ihm vorbehaltene Fläche von 1 ha verzichtete und der Pachtvertrag bis zum 2. September 1986 verlängert wurde.
Der Kläger, der vorsorglich das Pachtverhältnis auch wegen angeblicher Pachtzinsrückstände fristlos kündigte, hat mit der am 1. Dezember 1986 eingegangenen Klage beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 24.000 DM nebst Zinsen, sowie zur Herausgabe des Hofes nebst Inventar zu verurteilen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|