I.
Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) ist Alleinerbin der am 22. Oktober 1987 verstorbenen A (Erblasserin).
Die von der Erblasserin bestimmten Testamentsvollstrecker reichten am 9. Februar 1988 bei dem seinerzeit für den Steuerfall zuständigen Zentralfinanzamt (ZFA) die Erbschaftsteuererklärung ein. Darin gaben sie u.a. als ererbtes Betriebsvermögen einen Kommanditanteil an der B-KG (KG) mit einem Wert von 34227859 DM an und wiesen gleichzeitig darauf hin, daß die ebenfalls erworbenen Anteile an der B-GmbH bei der KG erfaßt seien.
Mit Bescheid vom 17. März 1988 setzte das ZFA unter Berücksichtigung eines Vorerwerbs von 50000 DM die Erbschaftsteuer entsprechend der eingereichten Erklärung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung auf 28392180 DM fest.
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