BFH - Urteil vom 02.07.1997 (II R 43/94) - DRsp Nr. 1997/6352
BFH, Urteil vom 02.07.1997 - Aktenzeichen II R 43/94
DRsp Nr. 1997/6352
»Bei der Kürzung des besonderen Versorgungsfreibetrags nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStG sind alle von der Erbschaftsteuer nicht erfaßten Versorgungsleistungen unabhängig davon zu berücksichtigen, ob diese in lebenslänglichen Leistungen, in Leistungen auf eine bestimmte Zeit oder in einem einzigen Betrag bestehen.«