I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war von seinem verstorbenen Neffen (Erblasser) als Bezugsberechtigter einer von diesem abgeschlossenen Lebensversicherung eingesetzt worden und erhielt nach dem Tode des Erblassers von dem Versicherer einen Betrag von 26957 DM ausgezahlt.
Für diesen Erwerb setzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) durch Bescheid vom 6. Juli 1993 gegen den Kläger Erbschaftsteuer in Höhe von 4780 DM fest.
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