BFH - Urteil vom 17.10.2001
II R 60/99
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 12 Abs. 1 ; BewG § 6 Abs. 1 § 8 ; BGB § 158 Abs. 1, 2 § 163 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 449
BFHE 197, 260
BStBl II 2002, 165
DB 2002, 460
DStR 2002, 402
NJW 2002, 1894
ZEV 2002, 121
Vorinstanzen:
FG Münster,

BFH - Urteil vom 17.10.2001 (II R 60/99) - DRsp Nr. 2002/2317

BFH, Urteil vom 17.10.2001 - Aktenzeichen II R 60/99

DRsp Nr. 2002/2317

»Übernimmt der mit einem Grundstück unter Vorbehaltsnießbrauch Beschenkte auch die persönliche Haftung für die auf dem Grundstück abgesicherten Verbindlichkeiten, verpflichtet sich aber der Schenker und Vorbehaltsnießbraucher, diese Verbindlichkeiten für die Dauer des Nießbrauchs weiter zu tilgen und zu verzinsen, liegt keine gemischte, sondern eine reine Schenkung vor. Die Schuldübernahme durch den Beschenkten steht unter einer aufschiebenden Bedingung und ist daher gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. den §§ 8, 6 Abs. 1 BewG bis zum Eintritt der Bedingung nicht zu berücksichtigen.«

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 12 Abs. 1 ; BewG § 6 Abs. 1 § 8 ; BGB § 158 Abs. 1, 2 § 163 ;

Gründe: