Frau V ist aufgrund Testaments von ihrer Schwester N alleine beerbt worden. In dem Testament war Nacherbfolge angeordnet; sie sollte mit dem Tod der Vorerbin eintreten. Als Nacherben waren die beiden Kinder der Vorerbin, H und R, eingesetzt. Durch notariell beurkundeten Vertrag übertrugen die Nacherben mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Erbfalls "die ihnen zustehenden Nacherbenanwartschaften auf den Nachlaß V auf Frau N..., so daß die Erwerberin unbedingte Vollerbin der V wird". Frau N, die Vorerbin, verpflichtete sich, "zur vollständigen Abfindung aller Rechte, die H und R... aufgeben, an diese je einen Betrag von 120 000 DM zu zahlen".
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