I.
Die am 2.9.1999 im Alter von 80 Jahren verstorbene Erblasserin war in dritter Ehe mit dem Beteiligten zu 1 verheiratet; diese Ehe blieb kinderlos. Die Beteiligten zu 2 bis 4 sind die Kinder der Erblasserin aus der ersten und zweiten Ehe.
Das Nachlassgericht hat am 9.9.1999 das folgende - vom Betreuer des Beteiligten zu 1 abgelieferte - eigenhändige Testament der Erblasserin eröffnet:
W. 25.5.82
Mein letzter Wille!
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