Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Nachlassgericht - vom 07.08.2018 wird zurückgewiesen.
2.Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Nachlassgericht - vom 07.08.2018 wird zurückgewiesen.
3.Der Beschwerdeführer (Beteiligter zu 1) trägt die gerichtlichen Kosten des von ihm veranlassten Beschwerdeverfahrens (
Die Beschwerdeführerin (Beteiligte zu 2) trägt die gerichtlichen Kosten des von ihr veranlassten Beschwerdeverfahrens (
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