Entscheidung des Nachlaßgerichts über Testamentsanfechtung erst im Erbscheinsverfahren - Zurückweisung der Anfechtung als konkludente Ablehnung der Einziehung eines bereits erteilten Erbscheins
BayObLG, Beschluß vom 10.03.1997 - Aktenzeichen 1Z BR 55/97
DRsp Nr. 1997/3672
Entscheidung des Nachlaßgerichts über Testamentsanfechtung erst im Erbscheinsverfahren - Zurückweisung der Anfechtung als konkludente Ablehnung der Einziehung eines bereits erteilten Erbscheins
»Über die Begründetheit einer Testamentsanfechtung hat das Nachlaßgericht erst im Erbscheinsverfahren zu entscheiden; hat es jedoch aufgrund des angefochtenen Testaments einen Erbschein erteilt, so kann die Zurückweisung der Anfechtung dahin ausgelegt werden, daß die Einziehung des Erbscheins abgelehnt wird.«