Entscheidung über einen Antrag auf Stundung des Pflichtteilsanspruchs nach gerichtlicher Geltendmachung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.08.2003 - Aktenzeichen 11 Wx 69/02
DRsp Nr. 2004/19777
Entscheidung über einen Antrag auf Stundung des Pflichtteilsanspruchs nach gerichtlicher Geltendmachung
Ein an das Nachlassgericht gerichteter Antrag auf Stundung des Pflichtteils wird unzulässig, wenn der Pflichtteilsanspruch in einem Klageverfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht wird.