1. Die Beteiligte zu 1) ist die Ehefrau, die Beteiligten zu 2) und 3) sind die Kinder des am 18. August 2002 verstorbenen Erblassers. Am 12. September 2002 hat die Beteiligte zu 1) dem Nachlaßgericht zum Zwecke der Testamentseröffnung eine Mappe mit Schriftstücken des Erblassers übergeben. Aus der Mappe hat das Nachlaßgericht verschiedene letztwillige Verfügungen des Erblassers entnommen und diese am 22. Oktober 2002 eröffnet, darunter auch ein mit Datum "7. Januar 1999" errichtetes maschinengeschriebenes gemeinschaftliches Testament der Eheleute. Die übrigen eingereichten Unterlagen hat es an die Beteiligte zu 1) zurückgegeben.
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