Die Beteiligten streiten über den Wert einer Gesellschafterforderung im Nachlass, die Berücksichtigung einer Bürgschaftsverpflichtung als Nachlassverbindlichkeit und die Gewährung des Bewertungsabschlags gemäß § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) für Betriebsvermögen.
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