Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. August 2018 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Mutter) wendet sich gegen die Bestellung einer Berufsbetreuerin für ihren Sohn. Der Betroffene leidet an einer Trisomie 21 (Down-Syndrom) mit verzögerter Entwicklung der geistigen Fähigkeiten.
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