I. Die Klägerin macht einen Zahlungsanspruch aus einer Verfügung von Todes wegen vom 26.10.2001 (GA Bl. 6) der am 18.02.2002 verstorbenen M... A... B... gegen den Beklagten als einen Miterben geltend. Die Erblasserin hatte zu Lebzeiten Sparguthaben und Wertpapiere an die D... Bank zur Sicherheit für Kredite verpfändet (GA Bl. 7, 84). Die Sicherheiten wurden nach ihrem Tod eingelöst (GA Bl. 7). Mit Schreiben vom 16.10.2000 hat die Erblasserin "die Schenkung aller meiner verpfändeten Guthaben ... im Falle einer Sicherung dieser Guthaben durch die D... Bank A... an meine künftigen Erben ...: 1. C... M... J..., 2. P... J..., 3. J... B..." erklärt (GA Bl. 89).
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