Die Revision gegen das am 20. Oktober 2010 verkündete Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger macht gegen den Beklagten einen übergeleiteten Anspruch auf Herausgabe einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers geltend.
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