OLG Celle - Beschluss vom 01.09.2003
6 W 80/03
Normen:
BGB § 2301 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
MDR 2004, 337
OLGReport-Celle 2003, 446
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 24.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 163/03

Form eines unter Überlebensbedingung gegebenen Schenkungsversprechens

OLG Celle, Beschluss vom 01.09.2003 - Aktenzeichen 6 W 80/03

DRsp Nr. 2003/15794

Form eines unter Überlebensbedingung gegebenen Schenkungsversprechens

»Für das unter Überlebensbedingung gegebene Schenkungsversprechen genügt die für das eigenhändige Testament vorgeschriebene Form.«

Normenkette:

BGB § 2301 Abs. 1 Satz 1 ;

Entscheidungsgründe:

Das Rechtsmittel hat insoweit Erfolg, als das Landgericht über den Antrag der Antragstellerin, ihr für die Klage auf Zahlung von 61.354,80 EUR nebst Zinsen Prozesskostenhilfe zu bewilligen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden haben wird.

I.