I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 21. Juli 2010 wird zurückgewiesen.
II. Der Beteiligte zu 2 hat die der Beteiligten zu 3 im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten zu erstatten.
III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 265.000 € festgesetzt.
I. Die verwitwete, kinderlose Erblasserin ist am 20.12.2004 im Alter von 87 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist 1982 vorverstorben. Die Beteiligte zu 1 ist die Schwester der Erblasserin; der Beteiligte zu 2 bewohnt eine Wohnung in dem Mehrfamilienhaus der Erblasserin zur Miete; die Beteiligte zu 3 ist eine Großnichte der Erblasserin; die Beteiligten zu 4 bis 10 sind weitere gesetzliche Erben der Erblasserin bzw. Erben nachverstorbener gesetzlichen Erben.
Am 13.8.2000 errichtete die Erblasserin folgendes handschriftliches Testament:
"Ich (Erblasserin) vererbe Meiner Großnichte K.M. (= Beteiligte zu 3) geb. Z das Haus u. den Grund. Meinen Schmuck bekommt K.M. (= Beteiligte zu 3).
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