I.
Am 28.10.2002 beurkundete der Beteiligte zu 1) zu seiner Urkundenrolle - Nr. 409/2002 eine Patientenverfügung des Beteiligten zu 2), die folgenden Wortlaut hat:
I.
1. Sollte ich ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewußtseins in einem Koma liegen, bitte ich, von Reanimation und lebensverlängernden Maßnahmen, wie beispielsweise einer Intensivtherapie, abzusehen, weiterhin von Transplantationen und künstlicher Beatmung und Ernährung, es sei denn, diese Maßnahmen dienen lediglich der Schmerzlinderung.
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