Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des 21. Zivilsenats des Kammergerichts vom 9. Dezember 2019 -
Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Wert: 5.000 €
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