OLG Düsseldorf - Urteil vom 03.07.2003
I-12 U 6/03
Normen:
GmbHG § 32a Abs. 3 ; AnfG § 2 § 6 Nr. 2 § 11 Abs. 1 ;
Fundstellen:
GmbHR 2004, 305
ZEV 2004, 123

Gewährung von Darlehen durch ein Mitglied einer Erbengemeinschaft

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2003 - Aktenzeichen I-12 U 6/03

DRsp Nr. 2005/3654

Gewährung von Darlehen durch ein Mitglied einer Erbengemeinschaft

Gehören Gesellschaftsanteile an einer GmbH zum Nachlass und gewährt ein Mitglied der Erbengemeinschaft, das nicht selbst Gesellschafter ist, der GmbH ein Darlehen, so ist dies wirtschaftlich als die Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter anzusehen mit der Folge, dass die Vorschriften über den Eigenkapitalersatz gelten.

Normenkette:

GmbHG § 32a Abs. 3 ; AnfG § 2 § 6 Nr. 2 § 11 Abs. 1 ;
Fundstellen
GmbHR 2004, 305
ZEV 2004, 123