FG Berlin-Brandenburg, vom 06.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 6066/13
Gewerbesteuerliche Behandlung des Gewinns des Fiskalerben aus der Aufgabe eines von einer verstorbenen natürlichen Person ererbten MitunternehmeranteilsAusgleich des Wegfalls des negativen Kapitalkontos durch gleich hohe Verluste der verbleibenden Gesellschafter
BFH, Urteil vom 19.09.2019 - Aktenzeichen IV R 50/16
DRsp Nr. 2019/17696
Gewerbesteuerliche Behandlung des Gewinns des Fiskalerben aus der Aufgabe eines von einer verstorbenen natürlichen Person ererbten MitunternehmeranteilsAusgleich des Wegfalls des negativen Kapitalkontos durch gleich hohe Verluste der verbleibenden Gesellschafter
1. Zum Gewerbeertrag einer Personengesellschaft gehört nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG auch der Gewinn eines Fiskalerben aus der Aufgabe des von einer verstorbenen natürlichen Person ererbten Mitunternehmeranteils.2. Der durch den Wegfall eines negativen Kapitalkontos, das der ohne Abfindung ausscheidende Kommanditist nicht ausgleichen muss, entstehende Aufgabegewinn wird durch gleich hohe Verluste der verbleibenden Gesellschafter, auf die das negative Kapitalkonto des Ausgeschiedenen zu verteilen ist, betragsmäßig ausgeglichen mit der Folge, dass der Gewerbeertrag der Personengesellschaft rechnerisch unberührt bleibt.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.