Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz wird zurückgewiesen.
I. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf materiellen und immateriellen Schadensersatz in Anspruch.
Die Klägerin ist die Mutter und Alleinerbin der im Jahre 1977 geborenen K., die in der Nacht vom 25.11. auf den 26. 11.2006 vom Beklagten erwürgt wurde.
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