Die Parteien streiten darum, ob der Kläger rechtswirksam aufgrund Verfügung zu Lebzeiten Eigentümer eines Grundstücks in ... geworden ist oder ob der Beklagte zu 1) einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums aufgrund Verfügung von Todes wegen hat.
Folgende Vorgänge und Daten sind dabei für die Beurteilung des Falles von entscheidender Bedeutung:
15.08.1978
Gemeinschaftliches notarielles Testament der Eheleute D ("Berliner Testament"), Großeltern des Klägers, Eltern des Beklagten zu 1), gegenseitige Erbeinsetzung Schlußerbe: Beklagter zu 1).
17.04.1990
"Mein letzter Wille" Testament D. zugunsten des Klägers.
17.09.1990
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