Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 140,94 € festgesetzt.
I.
Der Beteiligte zu 2) hatte am 21.7.1994 mit seiner damaligen Ehefrau Y ein gemeinschaftliches Testament errichtet (UR-Nr. ###/#### Notar G1 in G).
Am 13.04.2005 ließ der Beteiligte zu 2) bei dem Beteiligten zu 1) den Widerruf der in dem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen beurkunden und beauftragte den Beteiligten zu 1), die förmliche Zustellung des Widerrufs an die Frau Y zu bewirken und zu überwachen (UR-Nr. ###/####). Sein Reinvermögen bezifferte der Beteiligte zu 2) mit 200.000,00 €. Der Beteiligte zu 1) bewirkte die Zustellung des Widerrufs.
Mit Datum vom 28.04.2005 erstellte der Beteiligte zu 1) eine Kostenberechnung mit folgendem Inhalt:
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