I.
Mit notariellem Vertrag vom 14.12.1992 hatte der Vater der Beteiligten dieser das Grundstück Flst. 75 (Wohnhaus mit Gastwirtschaft, Hofraum, Parkplatz) zu 1692 m² übergeben. Die Grundstücke Flst. 75/1, 2 und 3, auf denen sich die landwirtschaftlichen Betriebsgebäude, wie Stallungen, Scheune, Schuppen etc. befinden, grenzen unmittelbar hieran an. Mit notariellem Vertrag vom 28.7.1998 übergab der Vater auch diese Grundstücke zusammen mit weiterem land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz an die Beteiligte. Für die Beurkundung der Übergabe vom 28.7.1998 hat der Notar der Beteiligten mit Kostenrechnung vom 30.12.1998 einen Betrag von 6668,26 DM in Rechnung gestellt, wobei er der Berechnung den Verkehrswert der Grundstücke zugrunde legte.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|