I. Die Beteiligten zu 2) und 3) sind Kinder der Beteiligten zu 1), die minderjährigen Beteiligten zu 4) und 5) sind Kinder des Beteiligten zu 3) und Enkel der Beteiligten zu 1). Derzeitige Eigentümer des im Grundbuch von Z1 auf Blatt ...3 verzeichneten Grundstücks sind die Beteiligten zu 1) und 3) zu je 2/5 Anteilen und die Beteiligte zu 2) zu 1/5 Anteil.
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