LG Köln, vom 17.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 89 T 19/04
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 41 HRA 16848
Nachweis der Rechtsnachfolge für Kommanditisten durch Erbschein auch bei Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung
OLG Köln, Beschluß vom 09.09.2004 - Aktenzeichen 2 Wx 22/04
DRsp Nr. 2004/20212
Nachweis der Rechtsnachfolge für Kommanditisten durch Erbschein auch bei Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung
Zum Nachweis der Rechtsnachfolge nach einem verstorbenen Kommanditisten ist für die Anmeldung zum Handelsregister auch bei einer angeordneten Testamentsvollstreckung als Dauervollstreckung in der Regel die Vorlage eines Erbscheins erforderlich. Die Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses genügt nicht.