BVerwG - Urteil vom 28.08.1997
7 C 1.97
Normen:
BGB § 1957 Abs. 1 § 1964 ; DDR-ZGB § 364 § 369 § 404 § 413 ; VermG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DNotI-Report 1997, 215
NJ 1998, 100
OV spezial 1998, 93
VIZ 1998, 33
ZIP 1997, 1941
Vorinstanzen:
VG Leipzig, vom 02.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 734/96

Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung

BVerwG, Urteil vom 28.08.1997 - Aktenzeichen 7 C 1.97

DRsp Nr. 2007/3729

Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung

Ein nachberufener Erbe, der sich vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes auf seine Stellung als Erbe nicht berufen hat, kann einen zugunsten des erstausschlagenden Erben ergangenen, auf § 1 Abs. 2 VermG gestützten Restitutionsbescheid nicht mit der Behauptung zu Fall bringen, das Grundstück oder Gebäude sei nach der Erbausschlagung nicht wirksam in Volkseigentum übergegangen.

Normenkette:

BGB § 1957 Abs. 1 § 1964 ; DDR-ZGB § 364 § 369 § 404 § 413 ; VermG § 1 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Kläger sind durch den Nachlaßpfleger vertretene, namentlich nicht bekannte Erben eines im Jahre 1974 in L. (Sachsen) verstorbenen Erblassers. Sie wenden sich gegen einen nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) erlassenen Bescheid. Mit ihm hat die Beklagte dem Beigeladenen das Eigentum an einem in L. gelegenen, früher im Eigentum des Verstorbenen stehenden bebauten Grundstück nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 VermG übertragen; aufgrund des Bescheids ist der Beigeladene im Grundbuch als Eigentümer des Grundstücks eingetragen.