Die Kläger begehren als Erben dritter Ordnung von der Beklagten die Zahlung des aus dem Verkauf eines Miteigentumsanteils an dem Grundstück .....str. 12 in L..... erzielten Verkaufserlöses.
Das vorgenannte Grundstück befand sich seit dem Jahre 1922 im Eigentum der Eheleute F....., die die polnische Staatsbürgerschaft besaßen und jüdischen Glaubens waren. Mit Beschluss vom 14.07. 1932 ordnete das Landgericht Leipzig die Zwangsverwaltung über dieses Grundstück an.
Am 25.03. 1933 verkauften die Eheleute F....., die im Jahre 1938 aus Deutschland flüchteten, das Grundstück an H... J...... Die über dieses Grundstück angeordnete Zwangsverwaltung wurde mit Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 02.05. 1933 aufgehoben.
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