Patientenverfügung

Patientenverfügung

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Wann gilt die Patientenverfügung?

Diese Patientenverfügung gilt, wenn ich in den folgenden Situationen meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann:

-   wenn ich mich mit großer Wahrscheinlichkeit in einem nicht mehr abwendbaren Sterbeprozess befinde;

-   wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist;

-   wenn infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies umfasst insbesondere das Wachkoma und die Dauerbewusstlosigkeit, auch wenn nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass ich aus diesem Zustand wieder aufwache;

-   wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen;

-   bei vergleichbaren Krankheitszuständen, die hier nicht ausdrücklich erwähnt sind.

Was gilt in den beschriebenen Situationen?

Für die vorstehend bezeichneten Situationen treffe ich folgende Anordnungen: