Vorsorgevertrag
zwischen ...
- Vollmachtgeber -
und ...
- Bevollmächtigter -
Der Vollmachtgeber hat dem Bevollmächtigten eine Vorsorgevollmacht erteilt. Dazu wird im Innenverhältnis die folgende Vereinbarung getroffen.
Eingeschränkte Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
Der Bevollmächtigte muss über Ausgaben i.H.v. 500 Euro je Monat keine Auskünfte erteilen und keine Rechenschaft legen. Rechenschaft ist nur über die Beträge zu legen, die 500 Euro hinausgehen.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Bevollmächtigten für Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bisherige Geschäftsführung
Der Vollmachtgeber genehmigt die bisherige Geschäftsführung des Bevollmächtigten und erteilt ihm Entlastung.
Ort, Datum
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