BFH - Urteil vom 11.05.2005
II R 12/02
Normen:
BGB § 2329 Abs. 1 ; ErbStG § 1 Abs. 2 § 10 Abs. 5 Nr. 2 § 29 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 2011
BFH/NV 2005, 2011
ZEV 2005, 445
ZEV 2005, 445
Vorinstanzen:
FG München, vom 21.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4920/97

Pflichtteil: Abzugsfähigkeit von Zahlungen zur Abwendung eines nach niederländischem Recht entstandenen Noterbrechts

BFH, Urteil vom 11.05.2005 - Aktenzeichen II R 12/02

DRsp Nr. 2005/14597

Pflichtteil: Abzugsfähigkeit von Zahlungen zur Abwendung eines nach niederländischem Recht entstandenen Noterbrechts

1. Zahlungen eine Beschenkten gemäß § 2329 Abs. 2 BGB zur Abwendung des Herausgabeanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten bewirken nicht, dass die Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit erlischt. Die Zahlungen sind jedoch gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen.2. Diese Grundsätze können auch auf Zahlungen eines Beschenkten an einen Pflichtteilsberechtigten angewendet werden, die zur Abwendung eines nach niederländischem Recht entstandenen Noterbrechts geleistet werden. Das setzt aber voraus, dass das niederländische Noterbrecht einem Pflichtteilergänzungsanspruch nach § 2329 BGB entspricht.

Normenkette:

BGB § 2329 Abs. 1 ; ErbStG § 1 Abs. 2 § 10 Abs. 5 Nr. 2 § 29 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Alleinerbe seiner am 6. Oktober 1986 verstorbenen Mutter (M), die niederländische Staatsangehörige war. M hatte dem Kläger in den Jahren 1972, 1980 und 1986 inländische Grundstücke und 1979 ein Grundstück in Österreich geschenkt. Das zuständige Finanzamt besteuerte zunächst nur die Schenkung aus dem Jahr 1980 und den Erbfall.