LG Schweinfurt, vom 01.06.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 202/79
OLG Bamberg, vom 24.05.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 89/85
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Belastung des verschenkten Gegenstands mit Nießbrauch zu Gunsten des Schenkers
BGH, Urteil vom 30.05.1990 - Aktenzeichen IV ZR 254/88
DRsp Nr. 2004/3771
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Belastung des verschenkten Gegenstands mit Nießbrauch zu Gunsten des Schenkers
1. Schenkungen, bei denen dem Schenker die Nutzungen des verschenkten Gegenstands verbleiben (hier: lebenslanger Nießbrauch), werden im Rahmen der Pflichtteilsergänzung lediglich in dem Umfang zum Ansatz gebracht, in dem der Wert des weggeschenkten Gegenstands den Wert der kapitalisierten Nutzung übersteigt.2. Der Umstand, daß der Beschenkte schließlich dennoch das unbelastete Geschenk erhält, ist dadurch ausreichend berücksichtigt, daß der Wert des weggeschenkten Gegenstands um den Wert der dem Erblasser verbleibenden kapitalisierten Nutzungen unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Nießbrauchers vermindert wird. Denn dadurch ist zugleich auch der Wert erfaßt, den der künftige Wegfall der Nutzungsmöglichkeit des Nießbrauchers für den Beschenkten bereits im Zeitpunkt der Schenkung hat.