OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.09.1994
7 U 198/93
Normen:
BGB § 2314 Abs. 1 ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1995, 1236
OLGR-Düsseldorf 1995, 70
OLGReport-Düsseldorf 1995, 70
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 304/92

Rechte der pflichtteilsberechtigten Nichterben nach § 2314 BGB

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.1994 - Aktenzeichen 7 U 198/93

DRsp Nr. 1995/4516

Rechte der pflichtteilsberechtigten Nichterben nach § 2314 BGB

»1. Die in § 2314 BGB normierten Rechte stehen grundsätzlich jedem pflichtteilsberechtigten Nichterben zu, also auch dem vom Erblasser mit einem Vermächtnis bedachten Pflichtteilsberechtigten, und zwar selbst dann, wenn das Vermächtnis den Pflichtteilswert deckt. Auch in einem solchen Fall hat der Pflichtteilsberechtigte nämlich einen Anspruch darauf, das Risiko eines Prozesses über den Pflichtteil abschätzen zu können. 2. Bei einem zeitnahen Verkauf nach dem Erbfall hat sich die Bewertung von Nachlaßgegenständen - von außergewöhnlichen Verhältnissen abgesehen - grundsätzlich an dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis zu orientieren. Denn es ist grundsätzlich nicht gerechtfertigt, im erbrechtlichen Bewertungsrecht die relativ gesicherte Ebene tatsächlich erzielter Verkaufserlöse zu verlassen. Nach der Rechtsprechung ist dabei ein zeitnaher Verkauf noch bei einer Veräußerung ein Jahr nach dem Erbfall anzunehmen.